AGB


Geschäftsbedingungen jabe Vertriebs GmbH

1. Allgemeines

1.1 Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Vorschriften des Kaufvertragsrechts (§§ 433 ff. BGB), im Falle von Montageleistungen des Werklieferungsvertragsrechts (§ 651 BGB) zugrunde, auch wenn der Auftraggeber sie nicht aus früheren Geschäften und Angeboten kannte.

1.2 Hiervon abweichende Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche, ausdrückliche Bestätigung verbindlich. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn gleichkommt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge und sonstige Mitteilungen vor Vertragsschluss sind für uns freibleibend und unverbindlich.

2.2 Vertragliche Bindungen entstehen für uns erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, die für Inhalt und Umfang des Vertrages allein maßgebend ist, bzw. mit der Absendung der Ware. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unwiderruflich und unabdingbar unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2.3 Nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine Änderung in der Firma der Gesellschaft oder in der Person des Käufers eintritt oder seine Kreditwürdigkeit infolge uns nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach unserem Ermessen zweifelhaft erscheint. Weiter sind wir berechtigt, dass der Besitz der Ware an uns zurückübertragen wird. Wir sind in jedem Fall - insbesondere bei Hereinnahme neuer Aufträge - berechtigt, die Weiterbelieferung von der vorherigen Bezahlung offenstehender Forderungen abhängig zu machen und alle geschuldeten Beträge, auch wenn für diese Wechsel genommen wurden, als fällig zu erklären.

3. Preise

3.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.2 Für Bürobedarf gelten die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Bei Büromöbeln und allen anderen Leistungen gelten die am Tage der Leistung maßgeblichen Preise, sollte diese später als 4 Monate nach Auftragsannahme erbracht werden.

3.3 Für Bürobedarf vereinbarte Konditionen haben ab einem Netto-Auftragswert von € 500,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder bei Selbstabholung Gültigkeit.

3.4 An Mengenpreise sind wir nur gebunden, wenn die angebotene Menge in einer Lieferung abgenommen wird.

4. Lieferungen, Fristen, Gefahr

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten im Einzelfall von uns übernommen werden. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen; wir wählen eine sachgemäße Verpackungsart, haften jedoch nicht für Transportschäden. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

4.2 Der Versand von Rücksendungen erfolgt ebenfalls auf Gefahr des Auftraggebers.

4.3 a) Im Stadtgebiet liefern wir Bürobedarf frei Haus ab einem Netto-Auftragswert von € 500,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen unter € 500,00 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnen wir eine Frachtpauschale von € 30,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen über € 500,00 netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer außerhalb des Stadtgebiets liefern wir frei Bahn-Post-Station.

4.3 b) Die Anlieferung von Büromöbeln, Transport-, Einrichtungs- und Versandkosten sowie Kosten für Abholungen, Service, Reparaturen, Montagen, besondere Dienstleistungen und Schwertransporte, wie Panzerschränke, Geldschränke und schweren Maschinen, gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, es sind darüber gesonderte Vereinbarungen getroffen.

4.3 c) Wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Lieferung der gekauften Ware in Teilmengen vorsieht, so ist jedoch vereinbart, dass die Gesamtmenge aus dem Kaufvertrag nach maximal 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages voll abzunehmen ist. Fordert der Käufer die Waren nicht innerhalb dieses Zeitraumes an, so ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Restmenge aus dem Kaufvertrag dem Käufer auf dessen Kosten auszuliefern.

4.4 Büromöbel liefern wir oder unsere Beauftragten hinter die erste verschließbare Tür, sofern wir dies ohne Verzögerung oder Behinderung durch den Auftraggeber oder die Örtlichkeiten durchführen können. Ist dies nicht möglich, so haben wir unsere Vertragspflichten vollständig erfüllt, wenn die Waren im Bereich des Auftraggebers abgestellt werden. Der Auftraggeber muss unserem Lieferfahrzeug die Möglichkeit verschaffen, bis zu 10 m an die Eingangstür der Lieferadresse heranfahren zu können. Außerdem muss uns für Lieferungen, die über den zweiten Stock hinausgehen, ein ausreichend großer Aufzug zur Verteilung gestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so berechnen wir dem Auftraggeber die erhöhten Anlieferungskosten zu Selbstkosten.

4.5 Der Auftraggeber trägt die Gefahr des Untergangs der Ware gleich aus welchem Grunde, sobald wir die Ware an dem mit ihm vereinbarten Lieferort abgestellt haben. Gleiches gilt für Waren, die wir als Muster gestellt haben.

4.6 Wir liefern zum uns baldmöglichsten Zeitpunkt. Etwa angegebene Lieferzeiten gelten erst ab vollständiger Klarstellung des Auftrages. Hält der Verkäufer die Lieferfrist um mehr als 4 Wochen nicht ein, können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Behinderungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen durch unsere Mitarbeiter oder Vorlieferanten oder sonstige von uns nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse berechtigen uns, die Lieferzeit um diese Zeitspanne zu verlängern; die Ursächlichkeit für die Behinderung brauchen wir nicht nachzuweisen. Teillieferungen sind uns gestattet. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

5. Zahlungen

5.1 Zahlungen sind unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum ausschließlich und unmittelbar an unsere Anschrift oder an die von uns angegebenen Bankverbindungen zu leisten. Zum Inkasso für uns ist nur berechtigt, wer über eine entsprechende, von uns unterzeichnete Vollmacht verfügt. Gibt der Auftraggeber einen Verwendungszweck bei der Zahlung nicht an, so ist die Leistung auf die von uns bezeichneten Verbindlichkeiten zu verrechnen.

5.2 a) Die Zahlung unserer Rechnungen hat ohne jeden Abzug sofort, bezogen auf das Rechnungsdatum porto- und spesenfrei zu erfolgen, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich vereinbart.

5.2 b) Eine eventuell getroffene Skontovereinbarung hat nur Gültigkeit, wenn keine weiteren, fälligen Posten aus früheren Rechnungen unbeglichen sind.

5.3 Bei der Vereinbarung von Teilzahlungen wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig:

5.3 a) Wenn der Käufer, der nicht als Kaufmann im Sinne § 1 HGB gilt, mit einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand gerät und den Betrag, mit dessen Zahlungen in Rückstand ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.

5.3 b) Wenn der Käufer, der als Kaufmann im Sinne§ 1 HGB gilt, mit einer Rate 14 Tage in Rückstand kommt, er seine Zahlungen einstellt, einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.

5.4 Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises - bei Vereinbarungen von Teilzahlungen - mit einer Rate in Rückstand, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Vereinbarungen von Teilzahlungen gilt die Rücknahme des Kaufgegenstandes auf Grund des Eigentumsvorbehalts als Rücktritt. Verlangt der Verkäufer bei Rücktritt Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt ohne weitere Nachprüfung der zu ersetzende Schaden 30 % des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. In diesen Fällen ist er außerdem berechtigt, die Ausführung von weiteren vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe seiner gesamten vertragsmäßigen Forderungen abhängig zu machen, und nach Setzung einer angemessenen Frist von den weiteren Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der oben genannten Höhe zu verlangen.

5.5 Verzugszinsen werden mit 10 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Zinsbelastung nachweist.

5.6 Für jede Mahnung berechnen wir als Aufwandsentschädigung € 20,00.

5.7 Gegen den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises und des Preises für Nebenleistungen kann der Käufer mit Gegenforderungen aufrechnen, die er im Zusammenhang mit den Kaufgegenständen erwirkt. Dies gilt nicht für Kaufleute im Sinne des§ 1 HGB.

5.8 Werden dem Auftrag entsprechend korrekte Rechnungen auf Wunsch des Auftraggebers geändert oder umgeschrieben, so laufen die vereinbarten Zahlungsfristen gleichwohl spätestens vom Datum der ersten Rechnung an.

5.9 Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, diese vollständig zu berechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Auslieferung zurückzuhalten.

5.10 Uns unbekannte Firmen beliefern wir nur unter Nachnahme, gegen An- bzw. Vorauszahlung oder Bezahlung bei Anlieferung nach unserem freien Ermessen, sofern keine Vereinbarung darüber getroffen wurde.

6. Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen

Wir berechnen Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen nach unserem gültigen Stundensatz. Gleiches gilt für Tätigkeiten unseres Liefer- und Montagepersonals, die diese auf Wunsch des Auftraggebers über unsere Leistungsverpflichtungen hinaus ausführen.

7. Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz

7.1 Gebrauchte Geräte, Möbel und Bürobedarf werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

7.2 Neue Geräte, Möbel und Bürobedarf werden mit folgenden Gewährleistungen verkauft:

7.2 a) Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Kaufgegenstände und übernimmt für die Dauer von 6 Monaten seit Abnahme - unter Ausschluss des Rechts auf Wandelung oder Minderung folgende Verpflichtungen:
• Ist der Kaufgegenstand mit Fehlern behaftet, wird er schadhaft oder zeigt er nicht die nach seiner Bestimmung oder dem Vertrag zugrunde gelegten Beschreibung zu erwartenden Eigenschaften und Leistungen, so hat der Verkäufer oder dessen Beauftragter den Mangel ohne Berechnung von Kosten schnellstmöglich – erforderlichenfalls unter Verwendung von neuen Ersatzteilen - zu beseitigen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf Schäden, die infolge des Mangels an anderen Teilen der Kaufgegenstände entstehen. Ausgebaute Teile stehen dem Verkäufer zu.
• War der Verkäufer nicht in der Lage, einen Mangel trotz dreier Reparaturversuche zu beseitigen, so kann sich der Käufer wegen einer für ihn kostenfreien Mängelbeseitigung an eine andere Werkstatt innerhalb der BRD wenden. Ist auch der Mängelbeseitigungsversuch dieser Werkstatt erfolglos geblieben, so hat der Verkäufer dem Käufer unter Rücknahme des mangelhaften Gegenstands schnellstmöglich einen anderen, fehlerfreien Gegenstand der gleichen Art und Ausstattung zu liefern.
• Garantie-Spesen, wie Fahrgelder und Wegezeiten gehen zu Lasten des Verkäufers. Muss die Reparatur in der Werkstatt des Verkäufers erfolgen, so übernimmt dieser den Transport. Eine Abholung durch den Verkäufer geht zu dessen Lasten. Der Transport erfolgt ebenfalls auf seine Gefahr. Bei einer Instandsetzung des Gegenstandes beim Käufer werden die erforderlichen Teile kostenlos geliefert.
• Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung verweigert, so kann sich der Käufer an eine andere Werkstatt innerhalb der BRD wenden.

7.2 b) Bei Unmöglichkeit, Fehlschlägen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Käufer Wandelung oder Minderung verlangen.

7.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht:

7.3 a) Wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung der Gegenstände zurückzuführen ist.

7.3 b) Wenn die Gegenstände nicht entsprechend den Richtlinien des Herstellers gewartet und gepflegt worden

7.3 c) und der Mangel hierdurch entstanden ist. Wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung der Gegenstände, insbesondere einer Demontage bei Möbeln beruht.

7.3 d) Bei Teilen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, wie z.B. Gummiteile, Belichtungslampen, Lampen.

7.3 e) Wenn der Mangel durch Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse entsteht.

7.4 Holz und Leder sind Naturprodukte. Bel der Lieferung von Möbeln mit Holzteilen, furnierten Teilen oder Lederbezügen können wir Strukturgleichheit von verschiedenen Möbeln innerhalb einer oder mehrerer Kommissionen nicht garantieren. Holz- und Ledermuster dienen lediglich der Festlegung der verwendeten Art. Für Strukturähnlichkeit der zu liefernden Möbel mit dem Muster können wir keinerlei Garantie übernehmen. Bei Raumtextilien und Stoffbezügen stellen handelsübliche Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern keinen Mangel dar.

7.5 Schadensersatzansprüche jedweder Art und aus jeglichem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Soweit eine Schadenshaftung nicht abdingbar ist, setzt diese stets grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus. Unsere Schadenshaftung ist, - soweit gesetzlich zulässig - unbeschadet der Vorschrift von Ziff. 4.6. dieser Bedingungen der Höhe nach auf den unmittelbaren Schaden unter Ausschluss des entgangenen Gewinns begrenzt.

7.6 Verwendung technischer Angaben unsererseits sind unverbindlich.

7.7 Die Prüfung der Eignung der Ware für den beabsichtigten Zweck obliegt allein dem Käufer.

7.8 Unsere Kunden sind verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht für die offensichtlichen Mängel.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von uns gelieferten und/oder eingebauten Sachen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus früheren oder künftigen Verträgen, und - im Falle laufender Rechnung - bis zum Ausgleich des von uns anerkannten Saldos unser Eigentum.

8.2 Eine Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag, aber ohne jede Verpflichtung für uns. § 950 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

8.3 Bei Verbindung unserer Sachen mit uns nicht gehörenden beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache, dient das uns dadurch entstehende anteilige Miteigentum (§ 947 Abs. 1 BGB) oder Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB) der Absicherung unserer Forderungen. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit anderen Sachen, so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Auftraggebers an der einheitlichen Sache in dem Verhältnis auf uns über, in welchem der Wert unserer Waren und Leistungen zu dem Wert der mitverbundenen Sachen steht. Wird ein Dritter alleiniger Eigentümer der neuen einheitlichen Sache, so z.B. bei erfolgtem Einbau in ein einem Dritten gehörendes Bauwerk, so tritt uns der Auftraggeber schon jetzt seine gesetzlichen und/oder vertraglichen Forderungen gegen den Dritten in Höhe unserer Forderungen aus Lieferung und Leistungen erstrangig ab.

8.4 Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe unserer sämtlichen Ansprüche erstrangig an uns ab; dies gilt unabhängig davon, ob unsere Ware verarbeitet, vermischt, umgebildet oder mit anderen Waren verbunden worden ist.

8.5 Der Auftraggeber hat Zugriffe auf unser Vorbehaltseigentum nach Möglichkeit abzuwehren, und uns diese unverzüglich anzuzeigen. Alle durch sachdienliche Interventionen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser ist verpflichtet, unser Eigentum für uns zu verwahren.

8.6 Wir sind berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die in unserem Eigentum verbliebenen Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, wenn dieser mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber länger als 14 Tage in Verzug gerät.

9. Urheberschutz

9.1 Die von uns vorgelegten Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne bleiben unser Eigentum, und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Anforderung an uns zurückzugeben. Gleiches gilt für Muster, Modelle, Fotos, Zeichnungen, Pläne und Farbvorschläge etc.

9.2 Werden diese Unterlagen ohne unsere Einwilligung Dritten zugänglich gemacht, so sind uns als Mindestschaden die Kosten für die Erstellung dieser Gegenstände zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

10. Anzeige- und Benachrichtigungspflicht

10.1 Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Nach §§ 26 Abs. 1 und 43 Abs. 3 BDSG sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies hiermit, weitere Benachrichtigungen durch uns erfolgen nicht.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen, in denen das Vertragsverhältnis mit Kaufleuten im Sinne des HGB mit Ausnahme der in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden abgeschlossen ist, an dem Ort vereinbart, an dem unsere Firma im Handelsregister eingetragen ist. Dies gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.2 Wir sind berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Erfüllungsort ist in jedem Falle der Ort der Handelsregistereintragung unserer Firma.



Stand: 01.10.2017

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